Schulordnung

SCHULORDNUNG

MITTELSCHULE SACRÉ COEUR PRESSBAUM

Die Schule ist ein Arbeits- und Lebensraum für viele Menschen. Damit sich alle wohlfühlen und ein gutes Schulklima entsteht, ist eine Zusammenarbeit zwischen Schülerinnen und Schülern, Eltern und Lehrpersonen getragen von gegenseitigem Respekt, Wertschätzung, Toleranz und Verständnis unabdingbar.

Folgende Regeln sollen helfen, ein Miteinander und Füreinander zu ermöglichen:

Allgemeine Verhaltensregeln

  1. Das Verhalten ist von Höflichkeit, Hilfsbereitschaft und Respekt gegenüber allen Personen am Schulcampus gekennzeichnet.
  2. Konflikte werden stets gewaltfrei sowie ohne Beleidigungen und Kränkungen gelöst.
  3. Die Schülerinnen und Schüler sind angehalten, niemanden zu gefährden sowie das Eigentum der Schule und das von anderen Mitschülern mit Sorgfalt zu behandeln.
  4. Das Tragen angemessener und sauberer Kleidung wird vorausgesetzt.
  5. An festgesetzten schulinternen Feiertagen ist das Tragen der Schulbekleidung (Schulbeginn, Schulschluss, Baratfest, Tag der offenen Tür) vorgeschrieben.
  6. Im gesamten Schulhaus ist das Tragen von Hausschuhen Pflicht.
  7. In den Klassen, auf den Arbeitsplätzen und den Toiletten ist auf Sauberkeit zu achten. Beschädigungen bzw. Verunreinigungen sind sofort zu melden.
  8. Fehlzeiten sind vom Erziehungsberechtigten, am jeweiligen Tag bis 08:10 dem Klassenteam zu melden.
  9. Bleiben Schülerinnen und Schüler ohne Entschuldigung und ohne Angabe von Gründen über sechs aufeinanderfolgende Schultage dem Unterricht fern und wird trotz schriftlicher Aufforderung seitens der Schulleitung der Grund des Fernbleibens vom Unterricht nicht bekanntgegeben, so gilt die Schülerin / der Schüler als von der Schule abgemeldet.
  10. Unerlaubtes Verlassen des Schulgebäudes ist nicht gestattet!
  11. In der großen Pause (10.00 – 10.15 Uhr) kann das Buffet der Schulkantine besucht, sowie der Außenbereich vor der PMS genutzt werden.
  12. In der Mittagspause ist es nur Schülerinnen und Schülern der 7. und 8. Schulstufe mit jeweiliger Zustimmung des Erziehungsberechtigten erlaubt, das Schulgebäude zu verlassen.
  13. Fensterflügel dürfen nur im Auftrag einer Lehrperson geöffnet werden.
  14. Ein Fernbleiben vom Sportunterricht, länger als eine Woche, ist nur mit einer ärztlichen Bestätigung und mit Angabe der Dauer erlaubt.
  15. Wir sind eine Wasserschule, daher wird Wasser als Durstlöscher konsumiert. Säfte, gesüßte Tees oder zucker- und koffeinhaltige Getränke sind nicht erlaubt.
  16. Tabakwaren und Alkohol sind sowohl am Schulcampus als auch bei schulbezogenen Veranstaltungen verboten.
  17. Das Mitbringen von gefährlichen Dingen jeglicher Art (Feuerwerks- oder Knallkörper, Laserpointer, Feuerzeuge, etc.) ist strengstens untersagt.
  18. Die ausgeschalteten Mobiltelefone werden von jeder Schülerin und jedem Schüler selbst beim Betreten der Klasse abgegeben und in einem versperrbaren Kasten verwahrt. Im Übertretungsfall werden die Geräte eingesammelt und können nur von den Erziehungsberechtigten in der Direktion abgeholt werden. Spielkonsolen und elektronische Spielgeräte dürfen nicht in die Schule mitgenommen werden.
  19. Geld- und Wertgegenstände sollten nicht in der Garderobe oder unbeaufsichtigt in der Klasse aufbewahrt werden. Die Schule nimmt hierfür keinerlei Haftung.
  20. Änderungen der Wohnadresse bzw. der Telefonnummer sind umgehend der Schule zu melden.
  21. Ansteckende Krankheiten, sowie der Befall von Kopfläusen sind meldepflichtig.

Bei Fehlverhalten und Verstößen gegen die Schulordnung behalten sich die Schulleitung und der Lehrkörper das Recht vor, entsprechende disziplinäre Konsequenzen gemäß dem Maßnahmenkatalog zu entscheiden und diese anzuwenden.

Der Maßnahmenkatalog beinhaltet folgende Vorgehensweise, die je nach Schwere des Verstoßes zur Anwendung kommt:

  1. Ermahnung und Belehrung
  2. Klärendes Gespräch (je nach Verstoß) mit Lehrperson(en), Klassenvorstand und/oder Direktion
  3. Information und klärendes Gespräch mit den Erziehungsberechtigten
  4. Verpflichtung zu einer gemeinschaftsdienlichen Tätigkeit (z.B. Klassenordnerin/Klassenordner)
  5. Vergabe von Verhaltensnoten
  6. Im Fall von schweren Verstößen, bei Uneinsichtigkeit und im Wiederholungsfall kommt es zur Androhung eines Antrages auf Ausschluss einer Schülerin / eines Schülers.

Verhalten während der Unterrichtszeit

  1. Unsere Schule ist ab 07:55 Uhr geöffnet.
  2. Das Betreten des Schulgebäudes ist ausschließlich über die Haupteingänge
  3. Unsere Schule beginnt jeden Morgen mit ANKOMMEN. Ein pünktliches Erscheinen wird vorausgesetzt.
  4. Die Schülerinnen und Schüler arbeiten während des Unterrichts mit, verhalten sich ruhig und diszipliniert und befolgen die Anordnungen ihrer Lehrpersonen.
  5. Bei Schulveranstaltungen besteht Anwesenheitspflicht. Die Teilnahme am Unterricht, den Freigegenständen sowie den unverbindlichen Übungen ist ebenso verpflichtend. Abwesenheit bedarf einer vorherigen Entschuldigung seitens der Erziehungsberechtigten, die dem Klassenteam rechtzeitig überbracht werden muss.
  6. Die Schülerinnen und Schüler halten ihre Unterrichtsmaterialien in einem ordentlichen Zustand. Erforderliche Materialen bzw. Verbrauchsmaterial müssen zeitgerecht bereitgestellt werden.
  7. In den Pausen bleiben die Klassentüren geöffnet und die Fenster gekippt.
  8. Das Laufen am Gang und im Klassenraum ist nicht erlaubt.
  9. Der Turnunterricht darf nur mit entsprechender Sportbekleidung besucht werden. Für die Sauberkeit und Vollständigkeit haben die SchülerInnen und Schüler selbst zu sorgen. Bei jeder Turneinheit ist sowohl Indoor-, als auch Outdoorbekleidung vorausgesetzt (Oberteil, Turnhose, Sportschuhe). Das Tragen von Schmuck ist nicht erlaubt. Lange Haare müssen aus Sicherheitsgründen zusammengebunden werden.
  10. Die Aufsicht der Schule endet nach der letzten Unterrichtsstunde der jeweiligen Klasse. Die Schülerinnen und Schüler haben mit Unterrichtende das Schulgebäude zu verlassen. Bei entsprechender Anmeldung gehen Schülerinnen und Schüler selbstständig in den Hort.
  11. Außerhalb der Schulzeit dürfen die Klassenräume nur mit besonderer Genehmigung und Rücksprache mit Lehrpersonen betreten werden.